Die Lichtdurchlässigkeit ist ein wichtiger Indikator zur Charakterisierung der Funktion der Sonne. Gläser Die Lichtdurchlässigkeit bezeichnet das Verhältnis von durchgelassenem zu einfallendem Lichtstrom. Dieses Verhältnis gibt an, wie viel Licht im sichtbaren Wellenlängenbereich von einer Linse (bzw. einem Medium) durchgelassen wird. Die Lichtdurchlässigkeit kann auch als die Menge an einfallendem Licht (z. B. Sonnenlicht) verstanden werden, die die Linse durchdringt und deren Sonnenschutzwirkung reflektiert. Die aktuellen Produktnormen meines Landes unterteilen die Produkte anhand dieser Funktion in drei Kategorien: Sonnenschutzspiegel, lichtdurchlässige Spiegel und lichtundurchlässige Spiegel. Sonnenbrille Spezielle Sonnenbrillen werden gemäß GB10810 in vier Kategorien eingeteilt. Die Normen für Lichtdurchlässigkeit und Messmethoden (QB2457-1999) legen Folgendes fest: A. Die Lichtdurchlässigkeit von hellen Sonnenbrillen beträgt ≥ 40 %; B. Die Lichtdurchlässigkeit von Sonnenbrillen mit Sonnenschutz liegt zwischen 8 % und 40 %; C. Die Lichtdurchlässigkeit von Spezial-Sonnenbrillen liegt zwischen 3 % und 8 %. Die Farbskala von Kategorie A bis C verläuft von hell nach dunkel. Die Filterwirkung der Gläser nimmt entsprechend zu. Die Lichtdurchlässigkeit verschiedener Sonnenbrillenarten muss die genannten Anforderungen strikt erfüllen. Unterschiedliche Sonnenbrillenarten haben unterschiedliche Verwendungszwecke. 1. Anforderungen an die Lichtdurchlässigkeit von Sonnenbrillen. 2. Anforderungen an die Lichtdurchlässigkeit von Außenspiegeln siehe ISO 14889. Die Kennzeichnung von Verkehrssignalen (Verpackungskennzeichnung) muss folgende Anforderungen erfüllen: (1) Lichtdurchlässigkeit: Die Lichtdurchlässigkeit rv des Außenspiegels darf nicht unter 8 % liegen. Bei Außenspiegeln für den täglichen Gebrauch muss die Lichtdurchlässigkeit rv am Auslegungspunkt (bzw. geometrischen Mittelpunkt) bei Verwendung der Standardlichtquelle D65 mindestens 75 % betragen. (2) Die spektrale Lichtdurchlässigkeit r(λ) beträgt bei jeder Wellenlänge im Bereich von 5000 bis 650 nm mindestens 0,2 rv. (3) Der relative visuelle Dämpfungsfaktor Q für die Verkehrssignalkennzeichnung: Rot: ≥ 0,8; Gelb: ≥ 0,8; Grün: ≥ 0,6; Blau: ≥ 0,4. (4) Zusätzlich zur Einhaltung der nationalen Normen für Sonnenbrillen müssen Außenspiegel mit Sonderfunktionen auch die vom Hersteller angegebenen technischen Kennwerte für die jeweiligen Sonderfunktionen erfüllen.
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